Gemeinde haftet für Bodenloch auf Parkstreifen
Am 23.06.2015 hatte das OLG des Landes Sachsen-Anhalt folgenden Fall zu entscheiden:
Vor einigen Jahren ließ die Gemeinde Naumburg auf einem unbefestigten Parkstreifen einen Baum fällen. Das so entstandene Loch hatten die Arbeiter damals nur mit dem Fräsmaterial des Stumpfes verfüllt. Mit der Zeit sank das Material ab und es entstand so ein tieferes Loch. Als der Kläger nun sein Auto auf diesem Parkstreifen abstellen wollte, fuhr er versehentlich in das Loch und die Karosserie setzt auf.
Gegenüber der Gemeinde machte der Fahrer anschließend Schadensersatz in Höhe von fast 1.600,00 € geltend. Dabei handelt es sich um Reparaturkosten sowie Nutzungsausfallentschädigung.
Die Richter des OLG des Landes Sachsen-Anhalt urteilten daraufhin: „Auch bei einem unbefestigten Parkstreifen muss die Gemeinde dafür sorgen, dass dieser – trotz naturbedingter Unebenheiten – gefahrlos befahren werden kann. Da der Wurzelbereich des Baumes bereits mit dem falschen, nämlich organischen Material aufgefüllt wurde, liegt ein Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht vor. Auch wenn der Fahrer das Loch nicht erkennen konnte, haftet er wegen der allgemeinen Betriebsgefahr zu einem Viertel selbst.“
Die Gemeinde hatte dem Geschädigten somit Schadenersatz in Höhe von gut 1.200,00 € zu zahlen.